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   BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 204.77   

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https://dejure.org/1979,3244
BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 204.77 (https://dejure.org/1979,3244)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1979 - 1 WB 204.77 (https://dejure.org/1979,3244)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1979 - 1 WB 204.77 (https://dejure.org/1979,3244)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 204.77
    Einen Antrag, daß die angefochtene Maßnahme rechtswidrig gewesen ist (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in entsprechender Anwendung; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 53, 134, 137) [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74], hat der Antragsteller trotz Belehrung nicht gestellt; er kann auch seinem Vorbringen nicht entnommen werden (vgl. Beschluß des Senatsvom 26. Juli 1977 - 1 WB 105/77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.07.1977 - 1 WB 105.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 204.77
    Einen Antrag, daß die angefochtene Maßnahme rechtswidrig gewesen ist (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in entsprechender Anwendung; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BVerwGE 53, 134, 137) [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74], hat der Antragsteller trotz Belehrung nicht gestellt; er kann auch seinem Vorbringen nicht entnommen werden (vgl. Beschluß des Senatsvom 26. Juli 1977 - 1 WB 105/77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.11.1975 - I WB 124.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1979 - 1 WB 204.77
    Der an sich zulässige, aber trotz Hinweises auf die Rechtslage nicht für erledigt erklärte Antrag ist sonach nunmehr offensichtlich unbegründet und deshalb zurückzuweisen (vgl. BVerwG DVBl 1970, 276; BVerwG Beschluß vom 11. November 1975 - 1 WB 124/74 -, Eyermann/Fröhler, VwGO 7. Aufl. § 113 RdNrn. 42 und 49; Redeker/von Oertzen, VwGO 6. Aufl. § 124 RdNr. 5).
  • BVerwG, 22.07.1982 - 1 WB 71.82

    Versetzung zur Dienstleistung als Rechnungsführerfeldwebel - Darlegung des

    Wenn der Antragsteller dagegen seinen ursprünglichen Aufhebungsantrag weiterverfolgen will, wäre dieser an sich zulässige, aber trotz Hinweises auf die Rechtslage nicht für erledigt erklärte Antrag nunmehr offensichtlich unbegründet geworden und deshalb zurückzuweisen (BVerwG Beschluß vom 25. Oktober 1979 - 1 WB 204/77 - mit weiteren Nachweisen).
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